ACHTUNG: Es gelten alle Angaben, Aufgaben, Skript- und Literaturverweise und Links zu Tutorials aus dem Kaurs 'Gesetzliche Schuldverhältnisse SS 2020'!

Begleitet wird der Kurs mit einer wöchentlichen ZOOM-Vorlesung samt Übungsanteilen. Am Ende des Semesters findet eine ZOOM-Prüfungsvorbereitung statt.

ERSTE ZOOM -VORLESUNG:

Dienstag, 13.4.2021, 8.00 - 9.30

ZOOM - Link: https://w-hs.zoom.us/j/95279393869

Der Link ist als Dauerlink eingerichtet.

HAUSARBEIT - keine Einschreibung erforderlich

Dem Kurs zugrunde liegt die 5. Aufl. (2018) 'Internationale Handelsgeschäfte' von Gildeggen/Willburger, Vahlen Verlag mit zahlreichen Vertiefungskapiteln und Übungsfragen sowie Literaturhinweisen zur Vertiefung. Das Lehrbuch ist auch als eVersion erhältlich.

Nachfolgend wird zur Bearbeitung ein vernetzter Fall mit Bearbeitungsfragen gestellt. Das empfohlene Lehrbuch enthält in verschiedenen Kapiteln die zur Lösung notwendigen Lehrmaterialien und weiterverweisende Literatur- und Rechtsprechungshinweise.

 Der vernetzte Fall

Die Nougat Traum GmbH (N) ist ein deutsches Unternehmen, das Nougatspezialitäten herstellt und weltweit vertreibt.

Zum Valentinstag 2020 sucht N einen neuen Hersteller eines attraktiven Einwickelpapiers für seinen unterschiedlich genormten Nougatherzen. Fündig wird man beim französischen Hersteller Cadeau S.A.(C). C unterbreitet ein Angebot unter Verweis auf seine Verkaufsbedingungen, die u.a. die Geltung französischen Rechts ausbedingen. N bestellt schriftlich unter Bezugnahme auf das Angebot unter Zugrundelegung seiner Einkaufsbedingungen, die die Geltung deutschen Rechts ausbedingen. 

Das Papier wird fristgerecht geliefert, die Herzen verpackt und ausgeliefert. Es erweist sich, dass das Papier nicht farb- und lebensmittelecht ist. Kunden reklamieren verdorbene Ware. Händler, die von N beliefert wurden, können die Herzen nicht verkaufen und verlangen von N die Rückzahlung des Kaufpreises sowie Schadensersatz wegen des entgangenen Gewinns von N. 

N wendet sich umgehend an C und verlangt ihrerseits Rückzahlung des Kaufpreises und Schadensersatz. C hingegen verweist auf eine ihrer AGB, die besagt: 'Bei Mängeln der gelieferten Sache ist der Käufer auf Nachlieferungsansprüche beschränkt. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen; insbesondere für Schäden, die durch Weiterverarbeitung an anderen Rechtsgütern des Käufers oder Dritter entstehen.' Zum anderen rüge N zu spät, weil sie nicht sofort nach Lieferung das Papier untersucht und den Mangel gerügt habe. N wendet zutreffend ein, der Mangel sei erst erkennbar gewesen, nachdem die Ware bereits verpackt und ausgeliefert war N weist ebenfalls zutreffend darauf hin, dass C bekannt gewesen sei, dass das Papier dem Verpacken von Nougat dienen sollte.

Zu bearbeitende Fragen:

Hat N gegen C einen Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises?  Nach welchem Recht und warum? Ist überhaupt ein Vertrag zustande gekommen? Mit Geltung welcher AGB in welchem Umfang? Kann N von C Schadensersatz verlangen? Wie steht es mit entgangenem Gewinn?

Kurze Zeit später naht das Ostergeschäft inmitten von COVID-Einschränkungen. N produziert Nougathasen, die international geordert werden. Unter anderem kommen Aufträge über je 20 Paletten Nougathasen aus den Niederlanden, Spanien und Italien, die bis zum 23.3.20 geliefert werden sollen.

Die niederländische Supermarktkette S, der N am 22.3.20 einen Posten nach Amsterdam geliefert hat (INCOTERM DAP) beschwert sich, dass fast alle Hasen der Palette zerbrochen und unverkäuflich sind. Die zweite Palette ist wegen einer COVID-Lieferkettenunterbrechung an der Grenze festgehalten worden und droht, erst nach Ostern anzukommen, was die Warensendung komplett nutzlos macht. S will sich aus dem Vertrag lösen und verlangt zudem Schadensersatz.

Im Fall der zerbrochenen Hasen stellt sich heraus, dass N die Lagerkisten nicht ordnungsgemäß gepackt hat und der Schaden auf dem Transport entstanden ist. N will an dem Vertrag festhalten und bietet S an, ihr innerhalb von 48 Stunden Ersatz zu liefern, soweit die Lieferung in ihrer Macht steht. Der Liefervertrag mit S enthält keine explizite Rechtswahlklausel. Die Geltung des CISG ist nicht ausgeschlossen worden.

Zu bearbeitende Fragen:

Kann sich S vom Kaufvertrag lösen und zusätzlich Schadenersatz verlangen? Nach welchen Rechtsgrundlagen? Kann sich N wegen der COVID-Beschränkungen im Lieferverkehr auf 'Treu und Glauben' oder 'Equity und Fairness-Einwände, auf das Vorliegen von Höherer Gewalt (Force Majeure, Acts of God'), auf Hardship-Einwände oder auf den Wegfall der Geschäftsgrundlage berufen, damit ihr die Lieferverzögerung nicht zugerechnet wird?

N arbeitet bei internationalen Bestellung seit den COVID-Erfahrungen mit Transportunternehmen zusammen, die routinierter und flexibler auf die COVID- Lage reagieren können. So schließt N mit Der International Transports (T) einen Vertrag. T soll die Auslieferung der Nougathasen für das Ostergeschäft an die italienischen und spanischen Abnehmer übernehmen. T ist eine nach dem Recht von Delaware, USA, als Ltd. inkorporierte Gesellschaft, unterhält jedoch in Delaware nur einen Briefkastensitz. Die tatsächliche Geschäftstätigkeit unternimmt T von Brüssel aus. 

T erweist sich als wenig zuverlässig. T übernimmt von N am 21.3.20 je 20 Paletten mit Nougathasen im Wert von je 10.000 € für den spanischen und italienischen Markt; entsprechende CMR-Frachtbriefe werden ausgestellt. Die Ware soll laut Transportvertrag am 23.3.20 in Florenz und Salamanca eintreffen. Dazu kommt es nicht. Zunächst transportier T die Ware nach Brüssel zu ihrem Warenlager. Dort wird ein Transporter der T mit Ware für Spanien beladen, der am frühen Morgen des 22.3.20  - gerade noch rechtzeitig - losfährt. Als der Fahre in den Pyrenäen eine Schlafpause einlegen muss, findet sich kein bewachter Parkplatz. Der Fahrer bleibt stattdessen an einem verlassenen Randstreifen stehen. Dort wird er im Morgengrauen von bewaffneten Männern überfallen, die die gesamte Fracht rauben.

Der Nougat für Italien bleibt durch ein Versehen bei T im Brüsseler Kühlhaus. Dies fällt erst am 5.4.20 auf. T bemüht sich um einen Blitztransport nach Florenz, wo die unversehrte Ware feiertagsbedingt erst nach Ostern eintrifft. Der italienische Großhändler G weist die Ware zurück. Saisonbedingt seinen die Hasen nach Ostern unverkäuflich und wertlos. G ruft bei N an und verlangt Vertragsaufhebung und Schadensersatz.

Zu bearbeitende Fragen:

Kann N von T Ersatz für die geraubte Fracht verlangen? Wie sieht es mit Schadensersatz für den entgangenen Gewinn aus?

Hat G einen Anspruch gegen N wegen der verspäteten Lieferung? Kann N ihrerseits Ansprüche aus der Italien-Misere gegen T geltend machen? Welche? Welche Gerichte sind international im CMR-Bereich für diese Ansprüche zuständig?

Ein weiters Problem zeigt sich bei einer anderen Auslandslieferung der N. Großhändler R aus Bosnien-Herzegowina hatte eine Großbestellung 'Schwarzwälder Kirsch-Kugeln' übermittelt. Im eProspekt der N wird auf den Liefervertrag Bezug genommen und auf der Verpackung der Kugeln werden diese als 'mit hochwertigem Alkohol mit Kirschgeschmack gefüllt' angepriesen. N verwendet einen Kirschlikör mit 20% Alkoholgehalt. R war dies bekannt. Der Likör war jedoch aufgrund COVID-bedingter Lieferengpässe nicht vorrätig, so dass N auf Kirschwasser mit 40% Alkoholgehalt zurückgriff., was sowohl Qualität als auch Geschmack der Kugeln eher verbesserte. 

Kurz nach erfolgter Lieferung meldete sich R. Die Kugeln seien von der Lebensmittelbehörde Bosnien-Herzegowinas untersucht und moniert worden. Sie dürften nicht verkauft werden, das Süßwaren nur Alkohol bis zu einer Maximalkonzentration von 30% enthalten dürften. Der Vortrag des R ist zutreffend. R verlangt von N Rücknahme der Ware und Erstattung des Kaufpreises.

N wendet ein, sie habe vertragsgemäße Ware geliefert, die sogar höherwertig sei. Zudem gingen sie die lebensmittelrechtlichen Bestimmungen in Bosnien-Herzegowina nichts an. R hätte dies im Vertrag näher spezifizieren müssen. R könne ja auch die Ware außerhalb seines Sitzlandes verkaufen.

Die Geltung des CISG ist im Vertrag nicht ausgeschlossen worden.

Zu bearbeitende Fragen:

Kann R sich vom Vertrag mit N lösen? N fürchtet in einen Prozess hineingezogen zu werden und erinnert sich an eine Schiedsvereinbarung im Vertrag mit R, die besagt, dass anstatt eines Gerichtverfahrens ein Schiedsverfahren nach Regel der ICC durchzuführen ist. N fragt Sie, wie ein solche Verfahren abläuft und ob Schiedssprüche vollstreckbar und ggfls. auch gerichtlich überprüfbar sind?

Bearbeitungshinweise

Erstellen Sie ein Rechtsgutachten und bearbeiten Sie detailliert und unter Hinzuziehung der gesetzlichen Grundlagen die Fragestellungen. Begründen Sie ausführlich. Bei den COVID-Fragestellungen finden Sie keine direkten Antworthilfen im Buch. Hier müssen Sie die Quellenlage z.B. in Beck Online recherchieren. Stellen Sie gerne eigenen und gu begründete Überlegungen an.

Die Bearbeitung ist bis spätestens zum 9.7.2021, 12.00, Hochschulpostfach Albrecht abzugeben.

HAUSARBEIT - eine Einschreibung ist nicht erforderlich.

Anleitung:

Gehen Sie auf www.bailii.org und klicken Sie auf der linken Seite der Website auf 'United Kingdom'. Es erscheinen u.a. diverse 'Courts'. Dort klicken Sie auf 'Supreme Court'. Sie sind bei der Entscheidungssammlung des United Kingdom Supreme Court, des höchsten UK-Gerichts angekommen. Klicken Sie auf das Jahr '2014' und dort auf 'April'. Gehen Sie auf die Entscheidung 'Cox v. Ergo Versicherung AG'. 

Sie sind bei einer bekannten Entscheidung und am Beginn Ihrer Reise angekommen. Es geht um das Recht der unerlaubten Handlung, um Ansprüche Hinterbliebener, um das anwendbare Recht (Kollisionsrecht nach Geltung der Rom II - Verordnung) und um die Anwendung der Rechtsnormen.

Aufgabenstellung:

1. Lesen Sie sorgfältig Sachverhalt und Entscheidungsgründe sowohl der Revisionsinstanz des Supreme Court als auch des Berufungsgerichts (der Vorinstanz), die rechts oben in dem Urteil des Supreme Court aufrufbar ist (Court of Appeal v. 25.6.2012). Fassen Sie Sachverhalt und Entscheidungsgründe sowie die zugrunde liegenden Rechtsgrundlagen in Ihrer Hausarbeit in einem ersten Schritt zusammen.

2. Diskutieren Sie in einem zweiten Schritt, wie ein deutsches Gericht entschieden hätte, wäre die Klage bei einem sachlich und örtlich zuständigen deutschen Zivilgericht eingereicht worden..

3. Stellen Sie sich vor, der Vorfall hätte sich 2021 nach Vollzug des Brexit ereignet und die Klägerin hätte ihre Klage vor einem erstinstanzlichen englischen Gericht (High Court) eingereicht. Nach welchem Sachrecht (deutsches oder englisches Recht) würde das englische Gericht entscheiden. Welche kollisionsrechtlichen Normen würde das englische Gericht bemühen?

4. Stellen Sie sich vor, der High Court käme zu dem Ergebnis, es müsse englisches Recht angewandt werden. Wie würde die Entscheidung des Gerichts auf Grundlage des Fatal Accidents Act 1976 aussehen? Begründen Sie unter Heranziehung der Rechtsgrundlage.

Umfang der Arbeit und Abgabe: mindestens 15 Seiten Text (ohne Gliederung, Abkürzungs- und Literaturverzeichnis). Abgabe bis spätestens 9.7.2021, 12.00, Hochschulpostfach Albrecht

UNTERSTÜTZUNG: Kontaktieren Sie den wissenschaftlichen Mitarbeiter Christopher Schütz unter christopher.schuetz@w-hs.de

CG Nachholaufgabe SS 2021 - eine Einschreibung ist nicht erforderlich/Abgabe ist entscheidend!

HAUSARBEIT (MASTER)

Bearbeiten Sie das folgende Thema auf 20 Textseiten (ohne Gliederung, Abkürzungs- und Literaturverzeichnis): 'Compliance Management Systeme, CMS, für KMUs'

CMS ist als Qualitätsstandard für Compliance, Good Governance und CG als Tool unverzichtbar geworden und wird in Industrie und Dienstleistungsbetrieben vorausgesetzt. Dabei spielen von ISO 19600 - 2014 über ISO 37001-2016 oder dem Prüfstandard IDW PS 980 diverse Standards eine wichtige Rolle.

Gerade für kleinere und mittlere Unternehmen allerdings bedeutet die Installierung und Überwachung eines CMS eine große und bürokratische Anstrengung, deren Nutzen außerhalb jedes Verhältnisses zum Aufwand zu stehen scheint. Diskutieren und erläutern Sie, ob und wie CMS auch für KMUs fruchtbar gemacht werden kann, welchen Nutzen Compliance und Good Governance für kleinere Unternehmen haben können, wie ein brauchbarer Compliance-Rahmen in solchen Unternehmen gestaltet und überwacht werden könnte und welchen Nutzen derartige Anstrengungen für solche Unternehmen haben könnten.

Arbeiten Sie mit Beispielen.

Abgabe der Arbeit bis spätestens zum 9. Juli 2021, 12.00, Hochschulpostfach ALBRECHT.

HAUSARBEIT - eine Einschreibung ist nicht erforderlich/Abgabe ist entscheidend!

Bitte bearbeiten Sie die folgende Hausarbeit: 'Zum zertifizierten Mediator an der WHS'

In Deutschland ist die europäische MediationsRiLI mit dem MediationsG umgesetzt worden. Eine geraume Zeit später ist am 21.8.2016 mit dem ZMediatAusbV (Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung) eine Durchführungsverordnung beschlossen worden, um Standards für eine Zertifizierung von Mediatorenausbildungen zu schaffen. Die unterschiedlichsten Ausbildungsstätten haben reagiert und bieten zertifizierte Ausbildungskonzepte an, die sich z.T. stark voneinander unterscheiden.

An der WHS wird 'Mediation' sowohl als Wahlfach im Bachelor als auch als Schlüsselqualifikation im Master-Bereich angeboten. Ihre Aufgabe soll es sein, auf 20 Seiten Text (ohne Gliederung, Abkürzungs- und Literaturverzeichnis) inhaltlich, curricular, wissenschaftlich und praktisch ein Konzept zu entwerfen, wie mit einem Lehr- und Fortbildungsangebot interessierte Studenten zu zertifizierten Mediatoren an der WHS ausgebildet werden können. Das Konzept sollte umsetzbar in das Lehrangebot im Wahlbereich eingepasst werden können. 

Achten Sie darauf, dass Inhalte, Lehrende, Lehrziele, Semesterpläne, Literaturempfehlungen, Skripte, Fallstudien, SWS, Blockunterricht, Prüfungen etc. realistisch und vollständig erfasst sind.

Ihr Konzept und Ihre Machbarkeitsüberlegungen (mit oder ohne strategischen Partnern) muss bis spätestens 9.Juli 2021, 12.00, ausgedruckt im Hochschulpostfach ALBRECHT eingegangen sein, um gewertet zu werden.

ON JUSTICE - Sommersemester 2021

Die Einschreibung in diesen Kurs gilt als Anmeldung zur Veranstaltung.
Schreiben Sie sich daher nur in diesen Kurs ein, wenn Sie entschlossen sind teil zu nehmen.

Kursbeschreibungen finden Sie 
 
auf der hier verlinkten Seite des Fachbereichs Wirtschaftsrecht

und dem hier verlinkten Moodle-Kurs 

Für genauere Informationen, wie der Selbstlernkurs der berühmtesten Vorlesung der Welt zu handhaben ist, gehen Sie Bitte auf die Ausführliche Beschreibung auf Moodle aus dem SS 20. Die verlinkte Seite des Fachbereichs ist zum einen veraltet und zum anderen nicht auf COVID-Zeiten abgestimmt.

DIE KURZFASSUNG:

Sie finden auf der justiceharvard - Seite 24 Videolektionen von Prof. Sandel. Jede Sequenz ist mit einem Begleithandbuch für Studenten unterlegt. Die aufgeworfenen Fragen sind kurz und präzise zu beantworten. Abgabe der gesammelten Antworten zu sämtlichen Videolektionen bis zum 9.7.21 an mich in mein Postfach oder per Mail. Sie können in Ihrem eigenen Tempo vorgehen. Zwei Lektionen pro Woche sollten Sie schaffen. Prof. Sandel ist Ihr Tutor. Der Kurs ist selbsterklärend, wenn einmal begonnen.


 Die Teilnehmerzahl ist auf 20 Teilnehmer begrenzt. 

Einschreibung ab dem 22. März , 10:00 Uhr freigeschaltet.

Abgabe der Hausarbeit: 9.7.2021, 12.00, Hochschulpostfach Albrecht oder per Mail