ACHTUNG: Unser Kurs findet angesichts der geringen Teilnehmerzahl weiter wie gehabt in Präsenz statt!

Kurs: WPF

Wann: Donnerstags, 11.30 - 13.00

Wo: A1.1.101

Teilnehmer: Ab 3. Fachsemester; aus 12 Teilnehmer beschränkt.

Beginn: 12.11.2020

Zuvor:

Da wir wegweisende höchstrichterliche Rechtsprechung des BGH, BVerfG, EuGH und anderer Gerichte diskutieren werden, müssen Sie sich einlesen.

Ab dem 12.11.20 beschäftigen wir uns eingehend mit der Zulässigkeit der Datenmigration persönlicher Daten in Drittstaaten am Beispiel der USA . Hier hat der EuGH in zwei Verfahren bestehende Abkommen zwischen der EU und den USA für nichtig erklärt und viel Ratlosigkeit zurückgelassen. 

Die beiden Urteil sind nach dem Kläger auch Schrems I und II genannt worden. Es handelt sich um C-362/14 und C-311/18

Bitte rufen Sie die Entscheidungen auf und analysieren sie diese sorgfältig, damit wir am 12.11. 20 erstmalig darüber voll informiert diskutieren können. Bringen Sie die Urteile mit und natürlich auch die DSGVO als Grundlage der EuGH-Entscheidung.

Damit wir sicherstellen können, dass und wer an der Veranstaltung teilnimmt, schicken Sie mir bitte eine Mail unter: achim.albrecht@w-hs.de mit dem Teilnahmewunsch. 


ACHTUNG: Am Donnerstag, 3.12.2020, findet unsere Vorlesung noch als Präsenzveranstaltung statt. Bis auf Weiteres wird dann auf ZOOM umgestellt. Die Einwahl über Dauerlink wird Ihnen zugeschickt.

Es bleibt auch bei der Online-Version bei Donnerstag, 9.00 - 10.30!

Kurzinformation und Aufgabenstellungen für 'Insolvenzrecht Master' im WS 20/21

Literatur:

Pflichtlektüre ist

- Haarmeyer /Frind, 'Insolvenzrecht', Kohlhammer Verlag, aktuelle Auflage, ISBN: 978-3-17-033949-1

Ergänzungsliteratur:

- Zimmermann, 'Grundriss des Insolvenzrechts', C.F. Müller Verlag, aktuelle Auflage, ISBN: 978-3-8114-9546-3

Der Kurs findet Donnerstags in 2 Gruppen von 8.00 - 9.30 und 9.45 - 11.15 im A1.O.103 statt. Corporate Governance (CG) wird als reine Hausarbeit gestellt, so dass Insolvenzrecht in COVID-gerechte Kleingruppen geteilt werden kann. Die Gruppeneinteilung erfolgt später. Die erste Präsenzveranstaltung findet am 12.11.2020 statt.

Zuvor erhalten Sie die folgenden Einarbeitungsstichworte, mit denen Sie sich bis zur 1. Präsenzveranstaltung informatorisch beschäftigen sollen. In der Präsenzphase wird davon ausgegangen, dass Sie schon auf einem vorinformierten Wissensstand sind.

Die Stichworte:

- Struktur der InsO

- Ziel des Insolvenzverfahrens

- Insolvenzgericht

- Insolvenzfähigkeit

- Insolvenzantragspflicht

- Gang eines Insolvenzverfahrens

- Verfahrenskosten

- Verfahrenswirkung

- Insolvenzantragsgründe

- Gläubigerrechte und Gläubigerpflichten

- Insolvenzverwalter (vorläufig und endgültig)

- Anfechtung in der Insolvenz

- Aufrechnung in der Insolvenz

- Die Verbraucherinsolvenz

- Die Restschuldbefreiung

 - Eigenverwaltung 

- Sanierungswege im Insolvenzverfahren

- Die EuInsVO

- Das internationale deutsche Insolvenzrecht der §§ 355 ff. InsO

- Insolvenz- COVID-Sonderbedingungen

Planen Sie zu jedem der Stichworte einen Recherche- und Leseaufwand von ca. 20 Minuten, beginnend mit dem 26.10.2020.

In der ersten Präsenzveranstaltung am 12.11.2020 werden wir direkt auf diesem Vorwissen aufbauen.



Corporate Governance Master

Nachfolgend wird ein selbständig zu bearbeitendes Hausarbeitsthema gestellt:

'Bearbeiten Sie am Beispiel der Vorgänge um WIRECARD die Problemlagen rund um die Wirksamkeit von Compliance-Strukturen und Entsprechenserklärungen, den Deutschen Corporate Governance Kodex betreffend (§ 161 AktG). Wirecard schien über Jahre ein Musterschüler der deutschen Börsenlandschaft zu sein. CG- Konformität und eine ausgefeilte Compliance-Struktur schienen als Deckmantel für Scheingeschäfte und kriminelle Machenschaften ungeahnten Ausmaßes gedient zu haben. Welche Rolle spielten Aufsichts- und Prüfgremien? Wie konnte es zu diesem systemischen Gesamtversagen kommen? Wie kann wirksam gegengesteuert werden? Wäre die Entwicklung anders verlaufen, wenn der amerikanische SOX (Sarbanes Oxley Act)auch bei uns volle Geltung gehabt hätte. Schauen Sie sich auch die Beispiele für betrügerisches Unternehmensverhalten an (z.B. die US-Beispiele WorldCom oder Enron, für Deutschland von Comroad ).'

Umfang der Ausarbeitung: 20 Seiten plus Abkürzungs- und Literaturverzeichnis und Gliederung. Internet-Quellen sind ausdrücklich erlaubt.

Abgabe Postfach Albrecht: bis spätestens 5.2.2021, 12.00