EINSCHREIBUNG NICHT ERFORDERLICH!

Anschaffung: Grundlage für den Kurs ist die 5. Auflage  des Werkes von Gildeggen/Willburger, 'Internationale Handelsgeschäft', Vahlen Verlag (als E-Book downloadbar)

Studienstoff: Durchzuarbeiten sind die Seiten 163 - 310 (Vertragsarten/Vertragsgestaltung) samt Fällen, Fragestellungen und Rechtsgrundlagen. Ergänzend und vertiefen sind unter dem Suchbegriff 'Contract Law' zahlreiche Tutorials bei YouTube abrufbar, die erläutern, warum anglo-amerikanische Verträge deutlich länger und komplexer gestaltet sind als kontinentaleuropäische.

Aufgabenstellung Fragenkatalog:

1. Sie lassen für ihren 'Ruhrpott-Andenkenladen' einen Webshop errichten, über den weltweit Ruhrpott-Gimmicks vertrieben werden sollen. Dabei denken sie an eine Vertrieb an jegliche Art von Bestellern (privat und gewerblich). Sie haben gehört, dass ausgefeilte Allgemeine Geschäftsbedingungen von Vorteil sind, die Sie online stellen wollen. Was muss beachtet werden?

2. Aufgrund welcher gesetzlichen Grundlagen können internationale Schiedssprüche, ausländische Urteile aus EU-Mitgliedstaaten und ausländische Urteile aus Drittstaaten in Deutschland unter welchen Voraussetzungen vollstreckt werden? Erarbeiten Sie Prüfungsschemata.

3. Welche Regelungselemente muss ein vollständig brauchbares Vertragswerk enthalten? Erläutern Sie ihr Muster.

4. Warum sind anglo-amerikanische Verträge so viel detaillierter und umfangreicher als kontinentaleuropäische Verträge? Welch Besonderheiten liegen ihnen zugrunde?

5. Welche Sonderprobleme ergeben sich im Internationalen Transportrecht und im Internationalen Anlagenrecht? Mit welchen Rechtsgrundlagen hat man es zu tun und welche vertraglichen Abreden sind zu treffen?

6. Am 1.1.2020 sind die reformierten INCOTERMS 2020 in Kraft getreten (für Altfälle gelten die INCOTERMS 2010). Vergleichen Sie die reformierten INCOTERMS mit den INCOTERMS 2010. Gehen Sie auf Änderungen ein und kommentieren Sie Reform und Anwendung der neuen Regelungen.

Bearbeiten Sie den Fragenkatalog mit jeweils ausreichender Begründung und unter Zugrundelegung der Rechtsgrundlagen. Abgabe bis spätestens zum 17.9.2020 per Mail an achim.albrecht @w-hs.de




EINSCHREIBUNG NICHT ERFORDERLICH!

Während sich 'International Trade Law' und 'International Contract Law' mit den rein rechtlichen Grundlagen grenzüberschreitender Handelsgeschäfte beschäftigen, gehen wir bei RiWA in diesem Semester an die Grundlagen eines jeden Wirtschaftsaustauschs. Gemeint sind die grundlegenden Menschenrechte, die dem internationalen Handel zugrunde gelegt werden.

Vor einiger Zeit hat der Stifterverband ein Jährliches Projekt aufgelegt 'Eine Uni - ein Buch'.  Unter www.stifterverband.org werden Hochschulen aufgefordert, ein Bewerbungsvideo für einen Text

oder ein Buch anzufertigen, das mehr Beachtung finden sollte. Viele Beispiele findet man auf YouTube unter dem Suchbegriff 'eine uni ein buch'. Bitte anschauen.

Unser Text ist die Universal Declaration of Human Rights der UN aus 1948 (herunterladbar auf www.un.org). Sie ist Grundlage vieler Nachkriegsverfassungen, so auch der EMRK, der EU- Grundrechtecharta, des GG etc. Mit dem globalisierten Warenaustausch treten seither neue Herausforderungen und Probleme auf: Massenmigration, Klimawandel, Konfliktgüter, Tierrechte, Pandemien. Alle diese Herausforderungen benötigen Antworten von Staaten, die sich auf Grundsätze verpflichten. Es hat sich gezeigt, dass die UN die auseinander driftenden Wirtschaftsinteressen ansprechen aber Konflikte nicht lösen kann.

Welche Antworten bietet die UN-Menschenrechtsdeklaration? Sollte sie reformiert, ergänzt neu konzipiert werden und wie? Sollte sie verpflichtender werden? Was ist ihr Aussagegehalt heute und für die Zukunft. Entwerfen Sie ein Konzept für diesen historisch wertvollen Text im Rahmen einer Konzeptidee für 'Eine Uni-ein Buch' Jede Form von Kreativität ist erlaubt. Grundlage ist die Bedeutung der Deklaration im Rahmen des internationalen Wirtschaftsaustauschs: 'Fairer, freier, solidarischer'. 

Abgabe der Konzeptideen mit Erläuterungen bis zum 17.September 2020 per Mail


EINSCHREIBUNG NICHT ERFORDERLICH!

In der besonderen Situation des SS 20 wird eine Hausarbeit Sie durch das Thema der 'Alternative Dispute Resolution' führen, zu deren Kernbereich die Mediation zählt. Mediation ist ein modernes, inzwischen reguliertes, Streitschlichtungsinstrument, das sich von anderen Konfliktlösungsmechanismen unterscheidet. Sie finden z.B. auf YouTube zahlreiche Webinare, Tutorials und Erklärvideos zu den verschiedensten Seiten von Mediation, ADR etc.

Vergleichen Sie Zielsetzung, Wirkungsweise, Effektivität und Einsatzgebiete der folgenden Streitbeilegungsinstrument:

- Ombudsverfahren (z.B. Banken und Versicherungen)

- Schlichtung, Schiedsstellen, Güteverfahren (für NRW das Justizgesetz NRW)

- Alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz, VSBG)

- Schiedsgerichtsbarkeit (§§ 1025 ff. ZPO)

- Mediation (Mediationsgesetz samt Verordnungsermächtigung)

Wann und in welchen Fällen werden diese unterschiedlichen Instrumente eingesetzt? Arbeiten Sie mit Beispielen und Wertungen. Umfang: bis zu 15 Textseiten. Abgabe: bis 17.9.2020 per Mail

INFORMATIONSTREFFEN am 19.6.2020, 10.00 HÖRSAAL D

Unter Beachtung aller Hygiene- und Abstandsregeln trifft sich unsere kleine Gruppe zu einem einstündigen Informationsgespräch im Hörsaal D!

Mitzubringen sind die angegebenen Urteile und sämtliche Materialien, die Sie bisher zum deutschen und englischen Parlamentarismus erarbeitet haben.

Ziel des Gesprächs ist die Klärung aller Fachtermini und rechtlichen Begleitumstände.


EINSCHREIBUNG NICHT ERFORDERLICH!

Untersuchen Sie die Jahrhundertrechtsprechung der englischen und schottischen Gerichte zum 'Prorogation-Fall'.

Erläuterung: Premier Johnson versuchte das englische Parlament auszumanövrieren, indem er es inmitten einer Sitzungsperiode aussetzte (Prorogation), um unliebsame Debatten und Beschlußfassungen zum EU-Austritts zu vermeiden. Fraglich war, ob das Mittel der Prorogation überhaupt von Gerichten überprüft werden darf. Wegweisend hierzu das Urteil des Supreme Court.

Finden: gehen Sie auf www.bailii.org und dort in der linken Leiste auf UK - Supreme Court. Suchen Sie den Urteilsmonat September 2019 auf und klicken Sie auf das Urteil 'Miller v. The Prime Minister vom 24.9.19' Sie finden bei dem Volltexturteil auch Verweise auf die untergerichtlichen Entscheidungen, die Sie ebenfalls heranziehen sollten.

Aufgabe: Arbeiten Sie die Funktionsweise des britischen Parlamentarismus und seiner parlamentarischen- und der Verfassungsorgane heraus. Gehen Sie auf die Rolle der Gerichte als Überprüfungsinstanz ein.

Vergleichen Sie die staatsorganisationsrechtliche und verfassungsrechtliche Situation in Deutschland mit dem britischen System.

Welche Rechte hätten Abgeordnete, Fraktionen und der Bundesrat, wenn eine amtierende Regierung vermeintlich in ihre Rechte eingreift?

Ausarbeitung 15 Textseiten. Abgabe bis zum 17.9.2020 per Mail


Liebe Studierende,

ich bin seit Juli wissenschaftlicher Mitarbeiter des Fachbereichs Wirtschaftsrecht und biete nach Rücksprache mit Herrn Prof. Albrecht ein Online-Repetitorium für den Bereich "Gesetzliche Schuldverhältnisse" im Rahmen der Klausur Zivilrecht 2 an. Die Reihenfolge hierzu:

1. Lösen Sie die folgenden Übungsfälle zunächst selbst und gleichen danach Ihre eigene Lösung mit der Musterlösung im Buch ab (die genannten Bücher finden Sie in der Bibliothek):

a) Geschäftsführung ohne Auftrag:
Egbert Rumpf-Rometsch/Thomas Dräger, "GoA, Deliktsrecht, Bereicherungsrecht - 43 Fälle mit Lösungsskizzen und Formulierungsvorschlägen", 4. Auflage, Leverkusen 2020, S. 53 bis 58 ("Fall 4").

b) Ungerechtfertigte Bereicherung:
Karl-Heinz Fezer/Eva Inés Obergfell, "Klausurenkurs zum Schuldrecht Besonderer Teil", 10. Auflage, München 2020, S. 289 bis 295 ("24. Fall") und S. 304 bis 311 ("26. Fall").

c) Unerlaubte Handlung:
Egbert Rumpf-Rometsch/Thomas Dräger, "GoA, Deliktsrecht, Bereicherungsrecht - 43 Fälle mit Lösungsskizzen und Formulierungsvorschlägen", 4. Auflage, Leverkusen 2020, S.​ 142 bis 148 ("Fall 22") sowie Hans Josef Wieling/Thomas Finkenauer, "Fälle zum Besonderen Schuldrecht", 8. Auflage, München 2019, S. 177 bis 188 ("Fall 18").

2. Sofern Sie feststellen sollten, dass Ihre Lösung von der Lösung im Buch abweicht und Sie dazu Fragen haben sollten, können Sie sich gerne per E-Mail (christopher.schuetz@w-hs.de) bei mir melden. Ihre Fragen werden gesammelt und anschließend von Herrn Prof. Albrecht und mir beantwortet.

Viele Grüße

Christopher Schütz

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FRAGEN ÜBER FRAGEN

Ich gehe davon aus, dass Sie sich in den Grundstoff einlesen konnten. Jetzt wird es Zeit für eine Überprüfung Ihres Kenntnisstandes.

Beantworten Sie für sich die folgenden Fragen/Fallfragen anhand des Studienmaterials

LOS GEHT ES:

1. Was sind die Voraussetzungen einer berechtigten GoA, § 677 BGB?

2. Was versteht man unter einer unechten, was unter einer 'auch berechtigten' GoA?

3. G findet den durch einen Autounfall verletzten bewusstlosen A und bringt ihn ins Krankenhaus. Dabei verschmutzt er seine Kleidung mit Blut. Hat G gegen A einen Anspruch auf Ersatz der Reinigungskosten?

4. A wehrt sich gegen die Forderung, da er Selbstmord begehen und nicht gerettet werden wollte?

5. Welches sind die Grundtatbestände des Bereicherungsrechts, § 812 BGB? Gehen Sie alle Fallvarianten durch.

6. V verkauft K eine wertvolle Briefmarke und übergibt diese. Der Kaufvertrag stellt sich als unwirksam heraus. Wie kann V von K die Marke aus ungerechtfertigter Bereicherung herausverlangen?

7. Die Kühe des B fressen die Weide des N kahl. N möchte von B Ersatz des Schadens aus §§ 812 ff. BGB. Geht das?

8. Googeln Sie den 'Minderjährigen Flugfall'. Hier hat der BGH eine komplexe § 812-Entscheidung getroffen. Sie werden sofort auf den Fall und die Kommentierungen stoßen. Lesen Sie das Urteil und die Kommentare. Sehr lehrreich; ein Klassiker!

9. K kauft von V ein Pferd, das 14 Tage später übergeben werden soll und bezahlt bereits 1.000 € an. Drei Tage später wird das Pferd vom Blitz erschlagen. Kann K sein Geld von V zurückverlangen?

10. Welchen Zweck hat § 816 BGB als Sondertatbestand der Eingriffskondiktion und auf welche Fälle wird er angewandt (Anwendungsbereich)?

11. Dem P wird infolge einer Verwechslung ein Fresspaket des Kaufmannes S zugesandt. Familie P verzehrt den Inhalt des Korbs, bevor sich die Verwechslung aufklärt. Hat S gegen P Bereicherungsansprüche? Kann P Einwände aus § 818 BGB erheben?

12. Was genau muss ich herausgeben, wenn gegen mich ein berechtigter Bereicherungsanspruch geltend gemacht wird?

13. In welchen Fällen kann sich ein Bereicherungsschuldner nicht auf Entreicherungsansprüche, § 818 III BGB, berufen? Was genau sind die Grundsätze der verschärften Haftung des § 819 BGB?

14. Was sind die Grundsätze einer unerlaubten Handlung (Deliktsrecht) und welche Tatbestandsvarianten existieren in den §§ 823 . 853 BGB? Bitte alle Tatbestände lesen und verstehen.

15. Was sind die in § 823 I BGB genannten 'sonstigen Rechte', die neben den ausdrücklich genannten absoluten Rechten genannt sind?

16. Ist das Vermögen ein durch § 823I BGB geschütztes Rechtsgut? Wird das Vermögen evtl. über § 823 II BGB geschützt, wenn gegen ein sog. Schutzgesetz verstoßen wird? Zu denken wäre z.B. an strafrechtliche Delikte zum Vermögensschutz (Betrug, Untreue, Unterschlagung etc.). Was genau macht eine Vorschrift zum Schutzgesetz i.S.d. § 823 II BGB?

17. Wie prüfen Sie Ansprüche auf Schadensersatz nach einer Wirtshausschlägerei mit Sach- und Personenschäden: Rechtsgutsverletzung; durch Tun oder Unterlassen; haftungsbegründende Kausalität; Widerrechtlichkeit; Verschulden; haftungsausfüllende Kausalität; Schaden, §§ 249 ff. BGB, §§ 842 ff. BGB

18. Produkthaftung hat 2 mögliche Anspruchsgrundlagen. Welche?

19. Wie prüfe ich Ansprüche wegen Produkthaftung aus § 823 BGB? Welche Produktfehlerquellen unterscheidet man? Wer trägt die Beweislast für was?

20. Das ProdHG bildet im Produkthaftungsbereich eine eigene Anspruchsgrundlage. Welche Gemeinsamkeiten und Unterschiede bestehen zwischen der Prüfung aus § 823 und dem ProdHG?

Das sollte zunächst einmal genügen.

ICH STREBE EIN TUTORIUM RECHTZEITIG VOR DER KLAUSUR AN. WÜNSCHENSWERT WÄRE EINE VORBEREITUNG MIT ANWESENHEIT. VIELLEICHT IST DAS AB ENDE SEPTEMBER WIEDER MÖGLICH.

ICH INFORMIERE RECHTZEITIG!







ACHTUNG - HANDLUNGSANLEITUNG

Bei den empfohlenen Video-Tutorials handelt es sich um insgesamt 17 Videos zum Thema 'Gesetzliche Schuldverhältnisse'. Gehen Sie dazu auf YouTube und geben Sie '6 Minuten Jura. Gesetzliche Schuldverhältnisse' in die Suchfunktion ein. Die Playlist umfasst 17 Videos zu dem gesamten Prüfungsstoff für den Kurs 'Gesetzliche Schuldverhältnisse' . Die Videos sind so aufbereitet, dass man langsam und in der richtigen Reihenfolge unter Nachlesen der erwähnten §§ das Rechtsgebiet abdeckt. Bitte halten Sie die Videos immer wieder an und vertiefen Sie den Stoff anhand der von mir empfohlenen Lehrbücher (Staake/ Wörlen, Metzler-Müller). Pro Lehrvideo werden Sie etwa 60 Minuten Zeit einsetzen müssen, um zu verstehen, zu vertiefen und den Stoff insgesamt zu erlernen. Insgesamt handelt es sich also um eine Videotutorial mit einem Zeiteinsatz von 17 X 60 Minuten zur detaillierten Stofferfassung. Rechnen Sie damit, einzelne Videos und Videosequenzen ansehen zu müssen! Sie sind hier Ihr eigener Trainer! Jeder hat ein anderes Lernverhalten und Auffassungsvermögen!

ANGEBOT

Wenn Fragen bei der Erarbeitung des Grundstoffs offenbleiben, schreiben Sie mir eine Mail. Ich antworte zuverlässig oder biete telefonische Beratung an. 

EIN WORT ZUR VORSICHT

Beginnen Sie wirklich zuerst mit der systematischen Erarbeitung des Stoffe, bevor Sie sich Gedanken um Falllösungen machen. Nur eine solide Wissensbasis ermöglicht später den reibungslosen Einstieg in die Bearbeitungs- und Gutachtentechnik.

JETZT ZUM SKRIPT - UNBEDINGT BESCHAFFEN

Ein Skript ist der 2. Schritt. Ich empfehle nachfolgend ein frei downloadbares Skript des Repetitoriums Hofmann zum Thema 'Gesetzliche Schuldverhältnisse'. Es ist ausführlich, detailliert, lebendig gestaltet und enthält zahlreiche Aufbau- und Falllösungshinweise. ES IST FÜR FORTGESCHRITTENE und sollte erst nach den Grundlagen-Videotutorials durchgearbeitet werden. Mit dem Skript werden Sie sicher einen Monat beschäftigt sein, wenn Sie gründlich sind.

Der Link zum Skript:

https://www.repetitorium-hofmann.de/pdf/skript-bgb-schuldrecht-bt-2-gesetzliche-schuldverhältnisse.pdf

Ich bin einige Male gefragt worden, warum ich Videos und Skriptmaterial nicht direkt in Moodle einstelle. Das hat urheberrechtliche Gründe. Zwar sind die ausgewählten Materialien öffentlich zugänglich aber ohne Zustimmung des Urhebers kann ich sie nicht direkt in den Kurs einstellen. Auf sie verweisen, ist erlaubt.

WIE GEHT ES WEITER?

Ich habe die Hoffnung, dass wir irgendwann im Juni mit Präsenzveranstaltungen beginnen können und würde dann alles Prüfungsrelevante mit Ihnen repetieren und Sie zielgenau vorbereiten. Wenn Sie gute Vorarbeit gleistet haben, dürfte das kein Problem sein.

Sollten Präsenzveranstaltungen nicht möglich sein, werden Sie im Juni Fragen und Hinweise zur Lernkontrolle erhalten.




EINSCHREIBUNG NICHT ERFORDERLICH!

Die gesetzlichen Schuldverhältnisse des BGB sind die Gastwirtshaftung, GoA, ungerechtfertigte Bereicherung, unerlaubte Handlung, Produkthaftung (§§ 823 ff. BGB, ProdukthaftungsG).

Die Themenbereiche sind eng umgrenzt, interagieren jedoch stark mit dem Allg. Teil des BGB und dem übrigen Schuldrecht.

Auf YouTube finden Sie eine abschließende Reihe Tutorials zum Stichwort 'Gesetzliche Schuldverhältnisse' in der Reihe ' 6 Minuten Jura'. Auch andere Tutorials zum gleichen Themenbereich sind ergänzend empfehlenswert.

Als E-Book erhältlich ist das Lehrbuch von Staake 'Gesetzliche Schuldverhältnisse' aus dem Springer Verlag.

Zur Anschaffung empfohlen wird Wörlen/Metzler-Müller, 'Schuldrecht BT', 13. Auflage 2018, Vahlen Verlag, ISBN: 978-3-8006-5599-1 (relevant ist der Teil 'Gesetzliche Schuldverhältnisse)

Da im späteren Klausurteil auf jeden Fall Gutachtenstil gefordert wird, sollten Sie sich von Anfang an mit Klausurlösungstechniken beschäftigen.

EINSCHREIBUNG NICHT ERFORDERLICH!

'On Justice' ist die berühmteste Vorlesungsreihe der Welt. Prof. Michael Sandel hat einen 24teiligen Online Kurs der Harvard University konzipiert und online zur Verfügung gestellt.

Sie finden die Vorlesungsreihe unter www.justiceharvard.org

Jede einzelne Vorlesung ist unterlegt mit Leseempfehlungen im Volltext sowie zwei 'Guides'. Dem 'Beginners Guide', der für Studierende geeignet ist und dem 'Advanced Guide', der sich für die weitere Spezialisierung eignet. Die Guides enthalten Fragen zu den gesehenen Videosequenzen und tragen zum besseren Verständnis des Gesehenen bei.

Die 24 Lektionen zu Grundfragen der Gerechtigkeit berühren die Grundlagen des Rechts, der Moral, der Verteilungsgerechtigkeit und des Staatswesens. Sämtliche Regelungsmechanismen aller denkbaren Gesellschaftsformen beruhen auf den hinterfragten Grundmechanismen. Mit den 24 Lektionen 'On Justice' erwirbt der Studierende ein vertieftes Verständnis dem System und der Funktion des Rechts - und zwar nicht zu dem Recht, wie es gerade existiert, sondern zu der Erkenntnis, warum es so und nicht anders existiert. Eine Reise zu den Wurzeln mit Michael Sandel und der 'berühmtesten Vorlesung der Welt'.

Aufgabe: Sehen Sie sich die 24 Lektionen samt Begleitmaterialien an und beantworten Sie die kurzen Fragen in en 'Beginners Guides' mit jeweils einem Satz. Sie werden sehen, dass das eine Herausforderung ist. Reichen Sie Ihre Antworten bis zum 17.9.2020 per Mail an achim.albrecht@w-hs.de ein.

EINSCHREIBUNG NICHT ERFORDERLICH!

Dem Kurs zugrunde liegt die 5. Auflage 'Internationale Handelsgeschäft' von Gildeggen/Willburger, Vahlen Verlag. Die Anschaffung des Lehrbuchs ist unerlässlich. Es ist als E-Book downloadbar.

Lesen Sie für den Kurs die Seiten 1 - 162, bearbeiten Sie die Beispielsfälle, beantworten Sie die Fragen, arbeiten Sie mit den angegebenen Gesetzes- und sonstigen Materialien.

Aufgabe: 

Bearbeiten Sie den folgenden Fragenkatalog 

1. Ein deutscher Pralinenhersteller betreibt u.a. einen in Hannover registrierten Online-Shop und bietet seine Produkte zum Versand über das Internet an. In seinen Allgemeinen Verkaufsbedingungen ist geregelt: 'Diese Vertragsbedingungen unterliegen deutschem Recht' und 'Erfüllungsort: es gilt deutsches Recht'. Der Pralinenshop beliefert auch französische und Schweizer Privathaushalte. Diese wollen von Ihnen wissen, ob für ihre Geschäfte mit dem deutschen Pralinenhersteller wirklich deutsches Recht gilt, wenn nichts Anderes vereinbart wurde.

2. A vertreibt aus Italien ein kalt gepresstes Spitzenolivenöl. Der deutsche Feinkosthändler B sichert sich 10 Flaschen zum Preis von 30€ je Flasche. Das Olivenöl verkauft B u.a. an seinen Kunden C weiter, nachdem es aus Italien angeliefert wurde. C stellt alsbald fest, dass das Öl ranzig und ungenießbar ist. Ursache des Verderbs ist eine fehlerhafte Lagerung bei A. C teilt dies sofort dem Händler B mit, der erst nach der Rückkehr aus seinem Urlaub vierzehn Tage später gegenüber A die Kaufpreiszahlung wegen der Mangelhaftigkeit des Öls verweigert. A sieht die Mängelrüge des B als verspätet an. B hätte das Öl selbst nach der Lieferung untersuchen müssen. Er verlangt die volle Kaufpreiszahlung. Zu Recht?

3. Ein Unternehmen stellt große Tanks für Flüssigkeiten an seinem Produktionsstandort in Deutschland her und verkauft diese an seinen Kunden in der Schweiz. Als Lieferbedingung vereinbaren Käufer und Verkäufer 'CPT Zürich INCOTERMS 2010'. Das Unternehmen beauftragt einen Dienstleister mit dem Transport der Tanks in die Schweiz. Während des Transports werden die Tanks beschädigt und der Kunde weigert sich, diese abzunehmen. Vielmehr verlangt er die Nachlieferung ordnungsgemäßer Tanks. Hat das Unternehmen für die Beschädigung der Tanks einzustehen oder obliegt dies dem Käufer? Ist der Käufer berechtigt, die Zahlung der Ware zu verweigern oder ist er verpflichtet, den Kaufpreis der Ware trotz Beschädigung zu entrichten? Ist der Verkäufer seiner Lieferverpflichtung in ausreichendem Maße nachgekommen? Wie wäre zu entscheiden gewesen, wenn kein INCOTERM vereinbart gewesen wäre und im Vertrag das CISG keine Erwähnung gefunden hätte?

4. Ein deutsches Unternehmen will mit seinen Kompressor betriebenen Druckluftnaglern, mit denen unterschiedlich große Nägel im Profibetrieb verschossen werden können, auf den Markt 'Nordamerika' expandieren. Durch welche Maßnahmen kann sich das Unternehmen gegen potenzielle Ansprüche aus Produkthaftung absichern?

5. Begründen Sie, weshalb ein Wechsel im Auslandsgeschäft noch immer ein gängiges Mittel zur Zahlungssicherung ist?

6. Wie ist das CISG aufgebaut? Welche Stärken und Schwächen weist es auf? Welches Recht ist anwendbar, wenn CISG angewendet wird aber Regelungslücken aufweist?

Bearbeiten Sie die Fragen und Aufgaben mit ausreichender Begründung unter Verwendung des anwendbaren Rechts. Abgabe spätestens bis zum 17.9.2020 per Mail an achim.albrecht@w-hs.de