Eine der wenigen Einnahmemöglichkeiten von Kommunen ist die Besteuerung der sogenannten "Vergnügungen besonderer Art". Darunter fallen zahlreiche Veranstaltungen, Angebote und Einrichtungen wie bspw. Tanzveranstaltungen, Zirkus, Kirmes, Spielhallen, Wettbüros, Table Dance usw. Die Kommunen (Politik + Verwaltung) reagieren ganz unterschiedlich auf dieses Angebot. Einige Angebote sind inzwischen befreit von der Steuer (bspw. Tanzveranstaltungen in Duisburg) während andere Angebote eher verhindert bzw. verdrängt werden sollen. Hier greift zumeist eine hohe Steuer. In diesem Projekt gebe ich einen historischen Abriss zur Entstehung, Begründung und Veränderung der Steuern und die soziale bzw. moralische Bewertung der "besonderen" Kulturangebote. Ziel ist es, in den großen Ruhrgebietsstädten Umfang und Struktur der Angebote in Erfahrung zu bringen, Gespräche mit den Verwaltungen vor Ort zu führen, die Diskussion und Bewertung sowie die Entscheidungen über die Besteuerung vorzunehmen.  einen ersten Überblick erhalten sie auch unter: www.steuerartenueberblick.de/lustbarkeitssteuer-in-deutschland-fakten-infos/